Es ist amtlich: Die Einbindung von Google Web Fonts auf Webseiten ist rechtswidrig

Das Einbinden von Schriftarten der Google-Server (sogenannten Google Web Fonts) verstößt gegen die DSGVO und ist ohne das Einverständnis der Webseiten-Besucher rechtswidrig. Das entschied jetzt das Landgericht München. Viele Webseitenbetreiber haben es schon einmal getan oder tun es noch immer: Sie binden Schriftarten von US-Webdiensten (zum Beispiel Google) ohne Einwilligung der Besucher auf ihre Webseiten […]